Micro Business Quick Tips #3: Rechtssicherheit bei der Eröffnung eines Onlineshops in der Schweiz
Der Betrieb eines Onlineshops oder einer E-Commerce Lösung ist für ein Startup oft ein wichtiger Verkaufskanal und integraler Bestandteil des entsprechenden Businessmodells.
Via dem Onlineshop wird eine elektronischer Verkaufsprozess zwischen dem Kunden und dem Startup abgewickelt, welcher - wie jeder andere Verkauf in einem normalen Laden - rechtlichen Bestimmungen des entsprechenden Landes unterliegt. Punkte, welche in dem gedrängten Zeitrahmen eines Startup Launch oft untergehen und den Internet Absatzkanal auf ein wackliges, rechtliches Fundament stellen.
Startwerk.ch hat hierzu einen sehr hilfreiche
Anleitung erstellt, welche die verschieden rechtliche Aspekte des Schweizer Gesetzgebers beleuchtet und strukturiert behandelt.
Vor allem die Übersicht „der häufigsten Fehler bei der Eröffnung eines Onlineshops“ sollte vor der Liveschaltung des Internet Verkaufskanals auf Versäumnisse überprüft werden.
Dazu gehören die Punkte wie
- Das Impressum
- Die AGB und deren korrekte Einbindung in den Verkaufsprozess
- Angaben über Lieferzeit
- Das Wiederrufsrecht, welches in der Schweiz einfacher ist als z.Bsp. Deutschland
- Die Datenschutzerklärung
- Transparente Preisangaben und Versandkosten
- Das Double Opt-In Verfahren für Newsletter und andere Kundenbindungs Aktivitäten
- Das Beachten von Urheberrechte von Dritten
Erschwerend kommt hinzu, dass das Schweizer Recht nur innerhalb der Schweiz zum Einsatz kommt und zum Beispiel im EU Raum strengere Verbraucherschutz Richtlinien gelten. Diese sind zu beachten, falls man die Ware auch im EU Raum anbieten will.
Bei der sauberen Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen wird gegenüber dem Kunden die notwendige Transparenz und Seriosität sichergestellt, welche schlussendlich Vertrauen auf Kundenseite gegenüber dem Unternehmen schafft.
Man merke: Vertrauen ist die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung zwischen dem Endkunden und Anbieter. Ohne Vertrauen kein Verkauf !
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